Erdbestattung in Ludwigsburg: Grabarten, Gebühren, Beispiele
Eine Erdbestattung im Erdreihengrab mit Aussegnungshalle kostet in Ludwigsburg 3.539,00 € an städtischen Gebühren. Mit durchschnittlichen Bestatterleistungen liegen die Bestattungskosten bei ca. 6.839 €.
Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Bestattungskosten Ludwigsburg; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ludwigsburg, gültig ab 01.03.2022.
Woraus sich die Gebühr zusammensetzt
Die Stadt berechnet eine Erdbestattung aus vier Bausteinen. Erstens die Grabgebühr: ein Jahressatz je Grabart, den die Stadt im Voraus für die ganze Laufzeit erhebt. Zweitens die Grundgebühr von 1.054,00 € für Erwachsene (Ziffer 1.1). Sie umfasst die Bearbeitung durch die Verwaltung, den Aufbahrungsraum, die Leichenklimatruhe, das Herstellen des Grabes in einfacher Tiefe, das Schließen des Grabes und die sonstigen Friedhofseinrichtungen.
Drittens die Wegeplattengebühr von 17,00 € je Jahr beim Erwachsenen-Erdgrab, fällig beim Ersterwerb für die Dauer des Nutzungsrechts (Ziffer 7). Viertens die Zuschläge, die Sie wählen: Aussegnungshalle (465,00 €), offene Aussegnungshalle (69,00 €) und vier Leichenträger (208,00 €). Ein Zuschlag für Samstage existiert nicht, weil nach § 9 Abs. 2 der Friedhofsordnung außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit grundsätzlich keine Bestattungen stattfinden.
| Leistung | Gebühr | Ziffer |
|---|---|---|
| Erdgräber | ||
| Erdreihengrab Erwachsene, nur einfach belegbar84,00 € × 20 Jahre | 1.680,00 € | 6.1.1 |
| Anonymes Erdgrab84,00 € × 20 Jahre | 1.680,00 € | 6.1.2 |
| Erdwahlgrab, Reihenlage128,00 € × 30 Jahre | 3.840,00 € | 5.2.1 a |
| Erdwahlgrab, besondere Lage153,00 € × 30 Jahre | 4.590,00 € | 5.2.1 b |
| Erdwahlgrab, Sonderlage200,00 € × 30 Jahre | 6.000,00 € | 5.2.1 c |
| Mauer- oder Nischengrab oder sonstige exponierte Lage253,00 € × 30 Jahre | 7.590,00 € | 5.2.1 e |
| Grab an der Nordmauer, Neuer Friedhof (Doppelgrab, Grabplatte eingelassen)377,00 € × 30 Jahre | 11.310,00 € | 5.2.1 d |
| Poppenweiler: Erdwahlgrab, Reihenlage (nur einfach tief)102,00 € × 30 Jahre | 3.060,00 € | 5.3.1 a |
| Poppenweiler: Erdwahlgrab, besondere Lage122,00 € × 30 Jahre | 3.660,00 € | 5.3.1 b |
| Grundgebühr, Zuschläge und Weiteres | ||
| Grundgebühr Erdbestattung, Erwachsene | 1.054,00 € | 1.1 |
| Zuschlag für ein vertieftes Grab | 291,00 € | 1.2 |
| Benutzung der Aussegnungshalle | 465,00 € | 1.1.2 / 3.1.2 |
| Benutzung der offenen Aussegnungshalle | 69,00 € | 1.1.3 / 3.1.3 |
| 4 Leichenträger | 208,00 € | 1.1.4 / 3.1.4 |
| Wegeplatten Erwachsenen-Erdgrab, je Jahr | 17,00 € | 7 |
| Grabmalfundament eingebaut, je Grabstelle | 473,00 € | 7.1 |
| Leichenhalle mit Klimatruhe oder Kühlzelle, pro Tag | 124,00 € | 4.2 |
Quelle: Gebührensatzung für den Bereich des Bestattungswesens der Stadt Ludwigsburg (Friedhofsgebührensatzung), vom 02.02.2022, in Kraft seit 01.03.2022. Satzung als PDF. Die Entgelte des Krematoriums (Ziffer 2) sind Nettoentgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Angaben ohne Gewähr, verbindlich ist der Gebührenbescheid.
| Leistung | Gebühr | Ziffer |
|---|---|---|
| Erdreihengrab Erwachsene, nur einfach belegbar | 1.680,00 € | 6.1.1 |
| Anonymes Erdgrab | 1.680,00 € | 6.1.2 |
| Erdwahlgrab, Reihenlage | 3.840,00 € | 5.2.1 a |
| Erdwahlgrab, besondere Lage | 4.590,00 € | 5.2.1 b |
| Erdwahlgrab, Sonderlage | 6.000,00 € | 5.2.1 c |
| Mauer- oder Nischengrab oder sonstige exponierte Lage | 7.590,00 € | 5.2.1 e |
| Grab an der Nordmauer, Neuer Friedhof (Doppelgrab, Grabplatte eingelassen) | 11.310,00 € | 5.2.1 d |
| Grundgebühr Erdbestattung, Erwachsene | 1.054,00 € | 1.1 |
| Benutzung der Aussegnungshalle | 465,00 € | 1.1.2 / 3.1.2 |
| 4 Leichenträger | 208,00 € | 1.1.4 / 3.1.4 |
Rechenbeispiele mit Aussegnungshalle
Alle Beispiele enthalten Grabgebühr, Grundgebühr, Wegeplatten (soweit der Rechner sie ansetzt) und die Aussegnungshalle. Grabstein und Bestatter sind nicht enthalten.
Erdreihengrab
1.680,00 € + Grundgebühr 1.054,00 € + Wegeplatten 340,00 € + Halle 465,00 € = 3.539,00 €. Mit vier Leichenträgern sind es 3.747,00 €, mit der offenen statt der geschlossenen Halle 3.143,00 €.
Erdwahlgrab in Reihenlage
30 Jahre × 128,00 € = 3.840,00 € + 1.054,00 € + Wegeplatten 510,00 € + 465,00 € = 5.869,00 €.
Erdwahlgrab in Sonderlage
30 Jahre × 200,00 € = 6.000,00 €; mit Grundgebühr, Wegeplatten und Halle ergeben sich 8.029,00 €.
Erdwahlgrab in Poppenweiler
Auf dem Stadtteilfriedhof Poppenweiler gelten eigene Sätze: 102,00 € je Jahr in Reihenlage, nur einfach tief. Mit Grundgebühr, Wegeplatten und Halle sind es 5.089,00 €. Der Friedhof steht nur Einwohnern von Poppenweiler offen.
Reihengrab, Wahlgrab oder besondere Lage?
Welche Grabart passt, hängt vor allem von zwei Fragen ab: Soll später jemand im selben Grab beigesetzt werden, und wer wird das Grab in den nächsten Jahrzehnten pflegen?
Das Erdreihengrab ist nur einfach belegbar und wird im Todesfall zugewiesen. Es läuft 20 Jahre, so lange wie die Ruhezeit. Das anonyme Erdgrab kostet ebenso 1.680,00 €; ob dafür eine Wegeplattengebühr anfällt, steht im Gebührenbescheid der Friedhofsverwaltung.
Das Erdwahlgrab suchen Sie selbst aus. Die Satzung unterscheidet Reihenlage (128,00 € je Jahr), besondere Lage (153,00 €) und Sonderlage (200,00 €). Noch höher liegen das Mauer- oder Nischengrab (7.590,00 €) und das Grab an der Nordmauer des Neuen Friedhofs, ein Doppelgrab mit eingelassener Grabplatte (11.310,00 €). Für diese beiden Grabarten setzt der Rechner keine Wegeplatten an; maßgeblich ist der Gebührenbescheid.
Soll das Grab tiefer ausgehoben werden, etwa für eine spätere zweite Beisetzung übereinander, kommt der Zuschlag für ein vertieftes Grab von 291,00 € hinzu (Ziffer 1.2). Für den Grabstein berechnet die Stadt ein eingebautes Grabmalfundament mit 473,00 € je Grabstelle (Ziffer 7.1).
Die Ruhezeit beträgt auf allen städtischen Friedhöfen 20 Jahre für Verstorbene über 5 Jahre, und zwar für Sarg und Urne gleich; für Kinder bis 5 Jahre gilt eine Ruhezeit von 10 Jahren (§ 13 Friedhofsordnung). Das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab läuft 30 Jahre, bei Kindergräbern 15 Jahre, und lässt sich um 5, 10, 20 oder 30 Jahre verlängern (Ziffern 5.4.2 und 5.4.3 der Gebührensatzung).
Kinder und Sarg
Für Kinder sieht die Satzung niedrigere Grundgebühren vor: 644,00 € bis 15 Jahre und 400,00 € unter 5 Jahren. Das Kinder-Erdreihengrab kostet 0,00 € (Ziffer 6.1.3), die Wegeplatten für ein Kinder-Erdgrab 21,00 € je Jahr. Die vollständigen Kindersätze stehen in der Tabelle auf der Startseite.
Nach § 39 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes Baden-Württemberg findet eine Erdbestattung grundsätzlich im Holzsarg statt. Eine Tuchbestattung ist möglich, wenn die Religionszugehörigkeit sie vorsieht; bis zum Grab wird die verstorbene Person dann im geschlossenen Sarg gebracht. Der Bezirksfriedhof Ost in Oßweil hat eine interkulturelle Abteilung.
Was der Bestatter bei einer Erdbestattung berechnet
Für die eigenen Leistungen berechnen Bestatter im Durchschnitt etwa 3.300 € laut Bundesverband Deutscher Bestatter; der Sarg ist meist der größte Einzelposten.
- Abholung und Überführung zum Friedhof
- Sarg mit Ausstattung, Decke und Kissen
- Versorgung, Waschen und Ankleiden der verstorbenen Person
- Unterlagen, Sterbeurkunde und Anmeldung bei der Friedhofsverwaltung
- Organisation der Trauerfeier und der Drucksachen
Aufbahrungsraum und Leichenklimatruhe sind in der Grundgebühr enthalten. Liegt die verstorbene Person länger in der Leichenhalle mit Kühlzelle, berechnet die Stadt 124,00 € je Tag (Ziffer 4.2). Grabstein, Blumen und Traueranzeige sind Fremdleistungen und stehen im Angebot nach Angebot des jeweiligen Betriebs.
Fragen zur Erdbestattung in Ludwigsburg
Ist die Erdbestattung teurer als die Urnenbestattung?
In unseren Beispielen ja, aber knapp: 3.539,00 € für das Erdreihengrab gegenüber 3.372,00 € für das Urnenreihengrab, jeweils mit Halle. Bei der Urne sind Einäscherung, Genehmigung und Untersuchung schon eingerechnet.
Gibt es eine jährliche Grundgebühr?
Nein. Die Grundgebühr von 1.054,00 € fällt einmal je Bestattung an. Je Jahr berechnet werden nur Grabgebühr und Wegeplatten.
Wer bekommt die Rechnung der Stadt?
Die Friedhofsverwaltung erstellt nach der Anmeldung einen Gebührenbescheid. Häufig legt der Bestatter die Gebühren aus und rechnet sie mit seiner Schlussrechnung ab. Klären Sie das im Kostenvoranschlag, den Sie über die Anfrage erhalten, oder rechnen Sie Ihre Variante im Kostenrechner nach. Zur Feuerbestattung lesen Sie die Seite Urnenbestattung.