Sozialbestattung in Ludwigsburg: Antrag beim Landratsamt

Wer zur Bestattung verpflichtet ist, die Kosten aber nicht tragen kann, bekommt die erforderlichen Kosten nach § 74 SGB XII vom Sozialhilfeträger übernommen. In Ludwigsburg ist das das Landratsamt Ludwigsburg, nicht die Stadt.

Redaktion: [Redaktion: Name Autorin], Redaktion Bestattungskosten Ludwigsburg; fachlich geprüft von [Redaktion: Name], Bestattermeister/in; Gebühren laut Friedhofsgebührensatzung der Stadt Ludwigsburg, gültig ab 01.03.2022.

Rechtliche Grundlagen in Baden-Württemberg

Wer zahlt: Die Kosten der Beerdigung tragen nach § 1968 BGB die Erben, in der Regel aus dem Nachlass.

Wer für die Bestattung sorgen muss: Nach § 31 Abs. 1 in Verbindung mit § 21 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 des Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG) sind das der Reihe nach Ehegatte, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, volljährige Geschwister und Enkelkinder. Verpflichtet ist eine Person nur, wenn eine vorher genannte nicht vorhanden oder verhindert ist. Sorgt niemand rechtzeitig für die Bestattung, ordnet die zuständige Behörde sie an oder veranlasst sie auf Kosten der Bestattungspflichtigen (§ 31 Abs. 2). Zuständig ist die Ortspolizeibehörde (§ 36 Abs. 4 Bestattungsverordnung), in Ludwigsburg also die Stadt.

Fristen: Spätestens 96 Stunden nach dem Tod muss die verstorbene Person bestattet oder die Überführung auf den Weg gebracht sein; Tage, an denen keine Bestattungen stattfinden, zählen dabei nicht mit (§ 37 Abs. 1). Eine feste Mindestfrist von 48 Stunden kennt das Gesetz nicht. Bestattet werden darf frühestens, wenn die ärztliche Leichenschau jeden Scheintod ausgeschlossen hat (§ 36 Abs. 1).

Ruhezeit und Sarg: Die gesetzliche Mindestruhezeit beträgt 15 Jahre (§ 6 Abs. 1), Ludwigsburg legt 20 Jahre fest. Erdbestattungen finden grundsätzlich im Holzsarg statt. Eine Tuchbestattung ist möglich, wenn die Religionszugehörigkeit sie vorsieht; der Transport bis zum Grab erfolgt dann im geschlossenen Sarg (§ 39 Abs. 1).

Sozialbestattung: Können die Verpflichteten die Kosten nicht tragen, übernimmt der Sozialhilfeträger nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten. Nach § 98 Abs. 3 SGB XII gilt: Hat die verstorbene Person Sozialleistungen bezogen, ist die bisher leistende Stelle zuständig, sonst der Sozialhilfeträger am Sterbeort. In Ludwigsburg ist das das Landratsamt Ludwigsburg als Träger der Sozialhilfe, nicht die Stadt. Vor dem Auftrag an den Bestatter telefonisch Kontakt aufnehmen.

Quelle: Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG) vom 21. Juli 1970 (GBl. S. 395, ber. S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2021 (GBl. S. 55). Diese Hinweise ersetzen keine Rechtsberatung.

Zuständige Stelle in Ludwigsburg

Den Antrag richten Sie an:

Landratsamt Ludwigsburg (Träger der Sozialhilfe)
Hindenburgstraße 30, 71638 Ludwigsburg
Postanschrift: Postfach 7 60, 71631 Ludwigsburg
Telefon Zentrale: 07141 144-0

Vor dem Auftrag an den Bestatter telefonisch Kontakt aufnehmen.

Die Stadt beschreibt das Verfahren auf ihrer Dienstleistungsseite zur Übernahme der Bestattungskosten. Als Formular dient der allgemeine SGB-XII-Antrag des Landkreises (Stand 10/2021).

Wann der Sozialhilfeträger die Kosten übernimmt

Übernommen werden die erforderlichen Kosten, soweit es den Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, sie selbst zu tragen (§ 74 SGB XII). Geprüft wird dabei, was aus dem Nachlass, einer Sterbegeld- oder Lebensversicherung oder einem Bestattungsvorsorgevertrag zur Verfügung steht, und wie Einkommen und Vermögen der antragstellenden Person aussehen.

Zur Orientierung bei den städtischen Gebühren: Ein anonymes Urnengrab ohne Trauerfeier kostet in Ludwigsburg einschließlich Einäscherung 2.007,00 €, ein Urnenreihengrab mit Aussegnungshalle 3.372,00 €und ein Erdreihengrab mit Grundgebühr und Wegeplatten ohne Halle 3.074,00 €. Welche Leistungen im Einzelfall als erforderlich gelten, entscheidet das Landratsamt.

Was Sie bereithalten sollten

  • Sterbeurkunde der verstorbenen Person
  • Angaben zu Einkommen und Vermögen der verstorbenen Person und zum Nachlass
  • Angaben zu einer Sterbegeld- oder Lebensversicherung und zu einem Bestattungsvorsorgevertrag
  • Angaben zu Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen
  • Kostenvoranschlag des Bestatters und, sobald vorhanden, die Rechnungen

Die Sterbeurkunde stellt das Standesamt der Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Bürgerdienste aus, Obere Marktstraße 1, 71634 Ludwigsburg, Telefon 07141 910-2327, E-Mail standesamt@ludwigsburg.de. Jede Urkunde kostet 20,00 €; für Krankenkasse, Rentenversicherung, Versorgungs- und Sozialamt ist sie gebührenfrei (Stadt Ludwigsburg).

Unser Rat: Anruf vor dem Auftrag

Rufen Sie beim Landratsamt an, bevor Sie einen Bestatter beauftragen. Dann können Sie klären, welche Leistungen übernommen werden, und vermeiden Kosten, die über das Erforderliche hinausgehen. Sagen Sie dem Bestatter gleich zu Beginn, dass ein Antrag auf Kostenübernahme läuft.

Lässt sich der Auftrag nicht aufschieben, weil die Frist von 96 Stunden läuft, stellen Sie den Antrag so bald wie möglich danach und bewahren alle Rechnungen und Belege auf. Einen Kostenvoranschlag, den Sie dem Landratsamt vorlegen können, erhalten Sie über unsere Anfrage. Wie sich die Gebühren zusammensetzen, lesen Sie auf der Startseite.

[Redaktion: Telefonnummer]Kostenvoranschlag